Fracking-Verordnung bricht Recht

Fracking-Verordnung bricht Recht

Unzufrieden sind viele mit dem jüngst beschlossenen Fracking-Gesetzespaket: Der Industrie geht es zu weit, der Opposition, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden nicht weit genug. Über das größte Manko der Regelungen wird aber gar nicht geredet: Der lasche Umgang mit den potenziell hohen Treibhausgas-Emissionen beim Fracken.

Ein Standpunkt von Jochen Luhmann


BildFracking gilt als eine innovative Technologie, um gasförmige und flüssige Bodenschätze zu gewinnen, auch für Geothermie kann sie nützlich sein. Wie alle Innovationen ist auch sie begleitet von neuartigen Nebeneffekten: Sie vermag Häuser zum Einsturz zu bringen sowie zwei Arten von Umweltschäden nach sich zu ziehen.

Auf seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli hat auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zugestimmt, mit dem Fracking in Deutschland erstmals reguliert wird. Die Ergebnisse sind:

  • Fracking ist in Sandstein-Formationen, wo die Technologie bislang schon gelegentlich angewendet wurde – in Niedersachsen also –, weiterhin erlaubt. In anderen Gesteins-Formationen hingegen ist Fracking verboten. Die Befürchtung, dass halb Deutschland in Zukunft Bohrtürme in Nachbars Garten zu gewärtigen hat, ist abgewehrt.

  • Beim Schutz der Häuser vor Bergschäden gilt endlich die Beweislastumkehr. Auch der Schutz des Trinkwassers – einer von zwei Umweltaspekten des Frackens – ist deutlich verbessert worden.

Das Gesetzespaket weist aber eine Lücke auf, die einen nur staunen lassen kann. Fracking kann nicht nur Trinkwasser verschmutzen, sondern auch potenziell sehr hohe Mengen an Treibhausgasen erzeugen. Wird per Fracking gefördertes Erdgas verbrannt, kann – rechnet man die Emissionen bei dessen Gewinnung hinzu – das so klimaschädlich sein wie die Verbrennung von Kohle – und noch mehr. Das sollte man wissen.


Wäre alles mit rechten Dingen im Gesetzgebungsverfahren zugegangen, hätte man weit mehr regeln müssen. Das betrifft zunächst das sogenannte "Monitoring and Reporting", die Überwachung und Berichterstattung zu den Treibhausgasemissionen bei Fracking-Aktivitäten. Dazu ist Deutschland gegenüber der EU und der Weltklimakonvention UNFCCC verpflichtet.


Fracking schafft neuartige Emissionsquellen

Bei Fracking ist das seiner Eigenart wegen sogar in besonderer Weise angezeigt. Denn bei der Methode kommen zur klassischen Gasförderung zusätzliche Migrationswege und flächige Entweichungsquellen hinzu. Die Situation wird deutlich emissionsträchtiger als bei klassischer Öl- und Gas-Förderung ohne Fracking.


Der Kern der Technologie ist eben, dass durch einen "Frac" das Gas im Untergrund migrierfähig gemacht wird. Indem Druck angelegt wird, ist die Richtung, in der das Fracking-Gas sich in der Zeit der aktiven Förderung zum Förderturm bewegt, teilweise steuerbar. Das bedeutet aber auch, dass das Neuartige der Fracking-spezifischen Treibhausgasemissionen darin besteht, dass sie potenziell flächenhaft auftreten können. Das gilt auch für die Zeit nach Einstellung der Förderung.

Wird mittels eines gut eingerichteten "Monitoring and Reporting" ein – ungewöhnlich hohes – Entweichen von Treibhausgasen, vor allem von Methan erkannt, sollte dagegen doch etwas unternommen werden. Die Unternehmen wären gefordert zu vermeiden. Das gilt umso mehr, als die Emissionen aus dem Fracking in der EU nicht dem Emissionshandelssystem ETS unterliegen. Vielmehr fallen sie in den "Rest"-Bereich (den sogenannten ESD-Bereich), bei dem der Staat in der Verantwortung ist. Hier besteht die berühmt-berüchtigte Verantwortungs-Lücke mit ihrer perversen Anreiz-Struktur. Dagegen wären Vorkehrungen zu treffen – vor allem vom Gesetzgeber. [...]


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