Fracking-Verbot: Trinkwasser wird geschützt
Im Regionalplan-Entwurf wird Fracking vielerorts verboten / Geothermie-Bohrungen aber möglich

Der Südliche Oberrhein hat »einen großen Schritt in Richtung Frackingverbot« getan, jubelt die Grünen-Fraktion im Regionalverband – tatsächlich soll Fracking zumindest in Trinkwasser-Schutzzonen ausgeschlossen werden.

In einem Regionalplan legt ein Regionalverband fest, welche Nutzung auf welchen Flächen erlaubt ist. Der Regionalplan »soll ein ›Kursbuch‹ für die Region sein, das die Leitlinien der räumlichen Entwicklung vorgibt«, heißt es auf der Internetseite des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, der die Landkreise Ortenau, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Stadtkreis Freiburg umfasst. Der seit 1995 gültige hiesige Regionalplan wird seit 2010 überarbeitet, gerade hat der Planungsausschuss den zweiten Entwurf beschlossen.

120 von 4000 Quadratmetern - das sind drei Prozent
Die Grünen-Fraktion in der Verbandsversammlung weist nun in einer Pressemitteilung darauf hin, dass im Regionalplankapitel 3.3 Fracking in allen Schutzzonen verboten wird, also in allen Vorranggebieten zur Sicherung von Wasservorkommen. Es geht um insgesamt 120 Quadratkilometer (12 000 Hektar) – die Region Südlicher Oberrhein hat eine Fläche von rund 4000 Quadratkilometern. »Der Regionalverband hat damit das ihm zur Verfügung stehende planungsrechtliche Instrumentarium voll ausgeschöpft, um – zumindest in den für die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser bedeutsamen Bereichen – ein Verbot des (grund)wassergefährdenden Frackings durchzusetzen«, schreibt Eckart Friebis, Fraktionschef der Grünen und Stadtrat aus Freiburg. Die Grünen hoffen, dass auch andere Regionalverbände diesem Beispiel folgen. »Und vielleicht können solche regionalen Vorstöße auch dazu beitragen, dass auf Bundesebene ein generelles Frackingverbot verankommt« (siehe »Hintergrund«). 

Wörtlich werden im aktuellen Entwurf des Regionalplans »Erdaufschlüsse, die zur Gewinnung von Erdwärme und Kohlenwasserstoffen dienen«, in den Vorranggebieten zur Sicherung von Wasservorkommen ausgeschlossen. Mit Kohlenwasserstoffen sind Erdgas und Erdöl gemeint. »Wir leisten hiermit Pionierarbeit in Baden-Württemberg«, sagt Regionalverbandsdirektor Dieter Karlin. 

»Ausnahmsweise«
Erdwärmebohrungen sind aber »ausnahmsweise zulässig, soweit im Einzelfall erhebliche negative Auswirkungen auf die Qualität und Quantität des Grundwassers nicht zu besorgen sind und keine weiteren Festlegungen des Regionalplans entgegenstehen«. Der vorgesehene Platz für die umstrittene Tiefengeothermie-Anlage zwischen Neuried und Kehl befindet sich offenbar direkt neben einer Wasser-Schutzzone.
Beim umstrittenen, in Deutschland aber bislang nicht angewandten »unkonventionellen« Fracking wird Gas aus Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gewonnen, indem das Gestein in 1000 bis 5000 Metern Tiefe mittels eingepresster Flüssigkeit aufgebrochen wird. Kritiker befürchten Verunreinigungen von Grund- und Oberflächenwasser. Auch besteht das Problem der Entsorgung giftiger Bohrschlämme. Konventionelles Fracking in Sandstein kommt in Deutschland bereits seit vielen Jahren zum Einsatz.


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