Anti-Fracking-Petition an Bundestagsabgeordnete
Seine Anti-Fracking-Petition hat der Wendeburger David Widmayer nun an die Bundestagsabgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU) und Hubertus Heil (SPD) übergeben.

Damit möchte er die Politiker auffordern, im Bundestag gegen das Gesetzespaket zum Fracking abzustimmen und sich für ein Verbot der umstrittenen Fördertechnik für Öl und Gas in Deutschland einzusetzen.

Am 1. April dieses Jahres ist ein Gesetzespaket von der Bundesregierung gebilligt worden. Sollte es vom Parlament noch dieses Jahr beschlossen werden, würde es ab 2016 einen rechtlichen Rahmen für Fracking in Deutschland schaffen und eine Erprobung der umstrittenen Technik ermöglichen.

David Widmayer und seine Mitstreiter von der Bürgerinitiative fordern ein Fracking-Verbot. Beim Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und verschiedenen Chemikalien unter hohem Druck in ein Bohrloch gepresst. Dadurch entstehen Risse im Gestein, sodass Erdgas und Erdöl entweichen und gefördert werden können. Wegen der Gefahren für das Grundwasser ist insbesondere das sogenannte unkonventionelle Fracking heftig umstritten.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ingrid Pahlmann sieht in dem Gesetzesentwurf eine „Verbesserung zur jetzigen Situation“. Sie ist der Meinung: „Den Gesetzesentwurf sollte man nicht vom Tisch wischen.“ Allerdings wolle sie nach dem Gespräch mit Widmayer noch einige Punkte abklären. Grundsätzlich sagt Pahlmann jedoch: „Der Gesetzesentwurf ist zu befürworten, weil er Dinge einengt, die jetzt möglich sind.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil nimmt zur Petition wie folgt Stellung: „Der Schutz von Mensch, Natur und Grundwasser muss absoluten Vorrang haben. Deshalb bin ich gegen Fracking wie es in den USA praktiziert wird.“ Konventionelle Erdgasförderung, wie sie seit mehr als 60 Jahren in Niedersachsen stattfindet, solle weiterhin möglich sein - allerdings unter deutlich schärferen Umweltstandards. Heil weiter: „Die derzeit geltende Rechtslage bietet aus meiner Sicht keinen ausreichenden Schutz.“ Ohne ein Gesetz gebe es keine höheren Umweltstandards. „Allerdings finde ich auch, dass der Gesetzentwurf nicht so bleiben kann wie er ist und setze mich daher im parlamentarischen Verfahren für weitgehende Änderungen ein, die nicht verantwortbare Gefährdungen ausschließen.“ Gegen diese Änderungen wehre sich derzeit noch die CDU. „Ich werde nur einem Gesetz zustimmen von dem ich der Überzeugung bin, dass es den notwendigen Schutz gewährleistet“, so Heil abschließend.

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