Unkonventionelles Fracking wird auch unter 3000 Metern reguliert
Unkonventionelles Fracking wird in Zukunft auch in
Tiefen unterhalb von 3000 Metern nur für die Erkundung oder besonderen
Voraussetzungen erlaubt sein. Darauf verständigten sich die Abgeordneten
der Regierungskoalition bei Gesprächen über die geplante gesetzliche
Regelung, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Kreisen der
Unionsfraktion im Bundestag erfuhr.
Demnach wird die umstrittene 3000-Meter-Grenze, die unter anderem bereits vom Bundesrat als fachlich nicht begründbar kritisiert wurde, aus dem Entwurf für das Fracking-Gesetzespaket entfernt. Unkonventionelles Fracking zu kommerziellen Zwecken wäre damit auch in Tiefen von mehr als 3000 Metern zunächst prinzipiell verboten und lediglich zu den im Entwurf definierten Bedingungen gegebenenfalls doch genehmigungsfähig.
Das Gesetzespaket zur Fracking-Regelung soll nach der derzeitigen Planung in der kommenden Woche im Bundestag abschließend beraten werden. Derzeit laufen hinter den Kulissen die letzten Abstimmungen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, das gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium die Entwürfe erarbeitet hat, soll die parlamentarische Beratung bis zur Sommerpause möglichst beendet sein. Im September könnte sich der Bundesrat abschließend damit befassen. [...]
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