„Bei Fracking handelt es sich um eine nicht beherrschbare Risikotechnik
mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“, begründete er die
Ablehnung seines Verbandes. Beim Einsatz der Technologie könne es zu
erheblichen Grundwasserkontaminationen kommen, außerdem sei die Frage
der Entsorgung des Rückflusses beziehungsweise der als
Lagerstättenwasser an die Oberfläche gepumpten Flüssigkeit ungelöst.
Fracking erhöhe darüber hinaus deutlich die Erdbebengefahr und stelle
eine klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung dar.
Kalusch kritisierte auch die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 3.000
Metern Tiefe, unterhalb der Fracking weiterhin erlaubt sein soll. Dabei
gehe es nicht um Sicherheit, sondern es sei vielmehr eine „ökonomische
Grenze“, um ab 2018 unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu
können.
Georg Buchholz vom NABU machte deutlich, dass der
Naturschutzbund den Einsatz der Fracking-Technologie aus „energie-,
klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen“
ebenfalls ablehnt. Er bedauerte, dass ein Verbot von Fracking aufgrund
der politischen Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht durchsetzbar sei.
Zwar werde der Schutz des Trinkwassers mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf verbessert, lobte Buchholz, doch müssten die Regeln noch
deutlich strenger werden. So müsse das Grundwasser flächendeckend
geschützt werden, um künftige Trinkwassernutzungen nicht zu gefährden.
Die Verbotszonen müssten ausgeweitet und Erprobungsvorhaben in
Schiefergestein auf Bundesebene verboten werden, ebenso die untertägige
Ablagerung von Lagerstättenwasser.
Sascha Müller-Kraenner von der Deutschen Umwelthilfe bezeichnete die derzeit bestehende Gesetzeslage zum Fracking als unzureichend und begrüßte daher wie seine Vorredner im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, Fracking gesetzlich stärker zu reglementieren. Die DHU sehe „eine ganze Reihe von Risiken, deren Beherrschbarkeit aus unserer Sicht noch nicht gewährleistet ist“, betonte er. Ein Einstieg Deutschlands in die Gasförderung per Fracking wäre zudem „energie- und klimapolitisch zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal“.
Professor Rolf Emmermann von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften sprach sich für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte aus, sowohl für die Schiefergasförderung als auch für die petrothermale Geothermie. Beide Energieträger könnten eine „Brückenfunktion“ für die Energiewende übernehmen. Voraussetzung sei jedoch ein lückenloses Sicherheitskonzept, beginnend bei der Vorerkundung des geologischen Untergrundes, über eine kontinuierliche Überwachung des Betriebs bis hin zur Beendigung der Maßnahme. So könnten Beeinträchtigungen des Trinkwassers, Austritte von Methangas sowie induzierte (Mikro-)Erdbeben weitgehend ausgeschlossen werden.
Martin
Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bezeichnete
Erdgas ebenfalls als einen „hocheffizienten Energieträger, welcher für
die Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele der
Bundesrepublik Deutschland gebraucht wird“. Die Gewinnung von Erdgas aus
konventionellen Lagerstätten müsse daher weiter möglich sein, die aus
unkonventionellen ermöglicht werden, „sofern Umwelt- und
Sicherheitsfragen dem nicht entgegenstehen“.
Otto Huter von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie Ulrich Peterwitz vom Verband kommunaler Unternehmen bezeichneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung als „Schritt in die richtige Richtung“. Beide lobten die Ausweitung der Verbotszonen, in denen Fracking grundsätzlich nicht gestattet sein soll. Jedoch seien weiteren Korrekturen erforderlich, um dem Schutz des Trinkwassers die nötige Priorität einzuräumen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen rechtssicher zu verankern, mahnte Huter. So sollten potenzielle Trinkwassergewinnungsgebiete über die Instrumente des Raumordnungsgesetzes und der Landesplanung gesichert werden. Peterwitz forderte, Erprobungsmaßnahmen wegen bestehender „erheblicher Wissensdefizite“ strikt von einer kommerziellen Gewinnung zu trennen. „Bevor keine abschließende wissenschaftliche Beurteilung sämtlicher Erprobungsmaßnahmen vorliegt, sollten keinerlei kommerzielle Vorhaben in den entsprechenden Formationen durchgeführt werden“, betonte er. Auch Oliver Kalusch vom BBU forderte die Bundesregierung auf, erst die in- und ausländischen Erkenntnisse zum Fracking auszuwerten, bevor sie „einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Fracking“ vorantreibe.
Übereinstimmend
kritisch werteten die sieben Sachverständigen die vorgesehene
sechsköpfige Expertenkommission, die die vorgesehenen Probebohrungen
oberhalb von 3.000 Metern wissenschaftlich begleiten soll. Sieht sie
keine Gefahren für die Umwelt, könnten ab 2019 kommerzielle Projekte
möglich sein. Obwohl der Letztentscheid bei der Genehmigungsbehörde
liege, könnten die kommunalen Spitzenverbände eine „präjustizierende
Wirkung“ für die Zulassung nicht ausschließen, warnte Otto Huter. Er
forderte, den Expertenkreis zu erweitern und eine qualifizierte
Mehrheitsentscheidung einzuführen. Ulrich Peterwitz urteilte, die
Kommission dürfe lediglich eine „Beratungs- und Beurteilungsfunktion“
haben und solle ihre Entscheidungen einstimmig fällen müssen. Professor
Emmermann warnte, die Zusammensetzung der Kommission dürfte in der
gesellschaftlichen Diskussion wenig Akzeptanz finden, „da ihre
Neutralität und damit auch ihre Objektivität nicht anerkannt werden
wird“. Vertreten sein sollten daher unbedingt auch unabhängige Fachleute
mit nachgewiesener Expertise.
Oliver Kalusch und Sascha Müller-Kraenner werteten die Regelungen zur Expertenkommission gerade rechtlich als äußerst problematisch. Ihrer Ansicht nach würde mit ihr einer Gruppe außerhalb des Gesetzgebers und der Verwaltung zu große Macht zugewiesen. Dies stelle, so Müller-Kraenner, auch eine „unzulässige Vermischung von Bundes- und Landesverwaltung“ dar. Beide sehen den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber in der Verantwortung, über die Voraussetzungen für eine Erprobung und eine eventuelle kommerzielle Nutzung zu entscheiden. Georg Buchholz ergänzte, solange der Bundestag nicht die Risiken des Frackings in Schiefergestein beurteilt und selbst geregelt habe, dürften kommerzielle Vorhaben nicht zugelassen werden.