Fracking - eine abstrakte Gefahr?
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat die Kritik der Grenzkommunen am Frackinggesetz zurückgewiesen. Die Bürgermeister unter anderem von Goch und Weeze hatten argumentiert, damit werde der Weg in das Fracking zugelassen.

Hendricks hält dagegen: "Ich ebne nicht den Weg fürs Fracking, sondern schiebe ihm einen dicken Riegel vor und schaffe Rechtssicherheit." Nach dem bestehenden Bergrecht könnte ein Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht eine Genehmigung für unkonventionelles Fracking erstreiten.


"Wir erlauben nichts, was heute verboten ist, aber verbieten ganz vieles, was heute grundsätzlich erlaubt ist. Dabei müssen wir uns an Verfassungsrecht halten und können nicht jede abstrakte Gefahr verbieten. Ich bin überzeugt, dass die Entwürfe für Neuerungen im Wasserhaushalts-, im Naturschutzgesetz und im Bergrecht die notwendige Rechtssicherheit bringen", so die Umweltministerin aus Kleve, die ergänzt: "Außerdem bin ich überzeugt, dass es in Deutschland nicht zum unkonventionellen Fracking kommt, weil schon aus wirtschaftlichen Gründen wenig Neigung bestehen dürfte, die Technik anzuwenden."


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