Der Widerstand lebt!!!
Gemeinsam mit anderen Organisationen und engagierten BürgerInnen protestierten wir heute vor dem Kanzleramt gegen den Kabinettsbeschluss des Fracking-Gesetzesentwurfs. Mit einer simulierten Probebohrung machten wir darauf aufmerksam, dass die geplanten Regelungen voller Schlupflöcher für die Erdgasindustrie sind.

Nicht nur UmweltschützerInnen, die evangelische Kirche und Akteure aus Wasser- und Lebensmittelwirtschaft hatten kurz vor dem Kabinettsbeschluss des Fracking-Gesetzesentwurfs noch einmal heftige Kritik an dem geplanten Rechtsrahmen geübt. Auch innerhalb der Großen Koalition häuften sich die Forderungen von Abgeordneten nach Änderungen, die zu weitreichenderen Einschränkungen von Fracking führen sollten. VertreterInnen der Union reichten einen 13-Punkte-Katalog mit Nachbesserungsvorschlägen ein, die etwa ein Verbot der Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser in den Untergrund einschließen. Die NRW-Landesgruppe der SPD wiederum forderte ganz dezidiert ein Fracking-Moratorium bis zum Jahr 2021.


Die Bundesregierung ignorierte den breiten Widerstand gegen Fracking weitgehend. Obwohl sie zugibt, dass die umstrittene Fördertechnik den Klimaschutzbemühungen widerspricht und keinen entscheidenden Beitrag zu unserer Versorgungssicherheit leisten kann, hat sie den Gesetzesentwurf, der Fracking auf weiten Teilen des Bundesgebiets erlaubt, heute fast unverändert beschlossen. Neu aufgenommen wurde eine leichte Ausweitung der Verbotsgebiete auf Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sowie von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz, von Trinkwassergewinnungsgebieten und von Talsperren. Die Bundesländer erhalten zudem die Möglichkeit, Fracking in Steinkohlebergbaugebieten sowie in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und Wasserentnahmestellen für die Getränkeherstellung zu verbieten. Mit diesen Regelungen sollen vor allem die KritikerInnen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ruhig gestellt werden.


Weiterhin soll Fracking jedoch außerhalb der Verbotszonen zur Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab sofort unterhalb von 3000 Metern Tiefe generell erlaubt sein – genau dort, wo der Großteil der Schiefergasvorkommen vermutet wird. Oberhalb von 3000 Metern soll der kommerzielle Einsatz von Fracking ab Ende 2018 möglich werden, wenn eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission die jeweiligen Vorhaben für unbedenklich erklärt.

Doch die Bundestagsabgeordneten nicht nur der Opposition, sondern insbesondere auch der Großen Koalition haben erneut Widerstand gegen das geplante Gesetz angekündigt. Die Einschränkungen der Risikotechnologie Fracking gehen ihnen nicht weit genug. Mindestens 100 Abgeordnete der Union wollen im Bundestag gegen das Gesetzespaket stimmen. Das ist ein Erfolg unseres kontinuierlichen und vehementen Protests!



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http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/unser-widerstand-wirkt-parteien-vereint-gegen-fracking.html