Nicht nur UmweltschützerInnen, die evangelische
Kirche und Akteure aus Wasser- und Lebensmittelwirtschaft hatten kurz
vor dem Kabinettsbeschluss des Fracking-Gesetzesentwurfs noch einmal
heftige Kritik an dem geplanten Rechtsrahmen geübt. Auch innerhalb der
Großen Koalition häuften sich die Forderungen von Abgeordneten nach
Änderungen, die zu weitreichenderen Einschränkungen von Fracking führen
sollten. VertreterInnen der Union reichten einen 13-Punkte-Katalog mit
Nachbesserungsvorschlägen ein, die etwa ein Verbot der Verpressung von
giftigem Lagerstättenwasser in den Untergrund einschließen. Die
NRW-Landesgruppe der SPD wiederum forderte ganz dezidiert ein
Fracking-Moratorium bis zum Jahr 2021.
Die Bundesregierung ignorierte den breiten Widerstand gegen Fracking weitgehend. Obwohl
sie zugibt, dass die umstrittene Fördertechnik den
Klimaschutzbemühungen widerspricht und keinen entscheidenden Beitrag zu
unserer Versorgungssicherheit leisten kann, hat sie den Gesetzesentwurf,
der Fracking auf weiten Teilen des Bundesgebiets erlaubt, heute fast
unverändert beschlossen. Neu aufgenommen wurde eine leichte
Ausweitung der Verbotsgebiete auf Einzugsgebiete von
Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sowie von
Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz, von
Trinkwassergewinnungsgebieten und von Talsperren. Die Bundesländer
erhalten zudem die Möglichkeit, Fracking in Steinkohlebergbaugebieten
sowie in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und
Wasserentnahmestellen für die Getränkeherstellung zu verbieten. Mit
diesen Regelungen sollen vor allem die KritikerInnen in
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ruhig gestellt werden.
Weiterhin soll Fracking jedoch außerhalb der Verbotszonen zur Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen ab sofort unterhalb von 3000 Metern Tiefe generell erlaubt sein – genau dort, wo der Großteil der Schiefergasvorkommen vermutet wird. Oberhalb von 3000 Metern soll der kommerzielle Einsatz von Fracking ab Ende 2018 möglich werden, wenn eine demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission die jeweiligen Vorhaben für unbedenklich erklärt.
Doch die Bundestagsabgeordneten nicht nur der Opposition, sondern insbesondere auch der Großen Koalition haben erneut Widerstand gegen das geplante Gesetz angekündigt. Die Einschränkungen der Risikotechnologie Fracking gehen ihnen nicht weit genug. Mindestens 100 Abgeordnete der Union wollen im Bundestag gegen das Gesetzespaket stimmen. Das ist ein Erfolg unseres kontinuierlichen und vehementen Protests!
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