Änderungsbeschluss:
Der Staat schützt in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch
die Gesetzgebung (siehe Artikel 20 a Grundgesetz).
Mensch und Umwelt müssen daher auch in der Region Lüneburg Vorrang haben.
Darum lehnen wir den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl-und Erdgasgewinnung ab
und fordern ein „Fracking-Ausstiegs-Gesetz“.
Aus aktuellem Anlass, in Fortführung der Resolution des Lüneburger Kreistages vom
15.10.2012, fordert der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Hansestadt
Lüneburg alle Lüneburger Mandatsträger/Innen in Bundes-und Landesparlamenten sowie
die HauptverwaltungsbeamtInnen aus der Region auf, verstärkt Einfluss im anstehenden
Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene auszuüben, und zwar vor allem mit folgender
1.Die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking muss im Berg- und
Wasserrecht grundsätzlich untersagt werden.
2. Der Einsatz von giftigen und wassergefährdenden Substanzen muss im
Bundesberggesetz und im Wasserhaushaltsgesetz verboten werden.
3. Die UVP-Verordnung Bergbau muss im Sinne einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geändert werden.