[...]
Es geht um eine alte, einfache Regel der Demokratie
Die Bundesregierung und von ihr zu Hilfe gerufene Juristen
argumentieren nun, die neuen Verträge mit den USA und Kanada seien so
formuliert, dass sie die Klagemöglichkeiten eng begrenzten, die Rechte
des Parlaments nicht einschränkten und den Investoren nicht mehr Rechte
einräumten, als ihnen nach dem Grundgesetz und der europäischen Regeln
sowieso zustünden. Das ist im Ansatz richtig. Wie weit dieses Argument
trägt, bleibt aber offen. Einerseits sind die Verträge so formuliert,
dass sie allenfalls von wenigen Spezialisten verstanden und
interpretiert werden können. Vor allem aber werden sie, wenn sie denn
kommen, von Schiedsgerichten ausgelegt, die sich ihrerseits staatlicher
Kontrolle entziehen und die – wie es in einem Gutachten heißt – das
Recht auch „weiterentwickeln“ werden.
Im Grunde aber geht es um eine sehr alte, ganz einfache und
elementare Regel der Demokratie: Dass die Rechtsprechung zu den
Kernaufgaben eines jeden Staates gehört, die einer Legitimation und
Kontrolle bedarf und deshalb nicht privatisiert werden kann. Weil sonst
die Gefahr wächst, dass private Macht und privater Reichtum das Recht
bestimmen.
weiterlesen unter:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ttip-und-ceta-ist-rechtsprechung-noch-sache-des-staates.1b0030ce-aa7e-4fd2-bd1c-d11af12bb521.html