Ist Rechtsprechung noch Sache des Staates?

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Es geht um eine alte, einfache Regel der Demokratie


Die Bundesregierung und von ihr zu Hilfe gerufene Juristen argumentieren nun, die neuen Verträge mit den USA und Kanada seien so formuliert, dass sie die Klagemöglichkeiten eng begrenzten, die Rechte des Parlaments nicht einschränkten und den Investoren nicht mehr Rechte einräumten, als ihnen nach dem Grundgesetz und der europäischen Regeln sowieso zustünden. Das ist im Ansatz richtig. Wie weit dieses Argument trägt, bleibt aber offen. Einerseits sind die Verträge so formuliert, dass sie allenfalls von wenigen Spezialisten verstanden und interpretiert werden können. Vor allem aber werden sie, wenn sie denn kommen, von Schiedsgerichten ausgelegt, die sich ihrerseits staatlicher Kontrolle entziehen und die – wie es in einem Gutachten heißt – das Recht auch „weiterentwickeln“ werden.


Im Grunde aber geht es um eine sehr alte, ganz einfache und elementare Regel der Demokratie: Dass die Rechtsprechung zu den Kernaufgaben eines jeden Staates gehört, die einer Legitimation und Kontrolle bedarf und deshalb nicht privatisiert werden kann. Weil sonst die Gefahr wächst, dass private Macht und privater Reichtum das Recht bestimmen.


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