(Berlin, Bonn, 19.12.2014) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) stoßen die Rechtsänderungsentwürfe zu Fracking, die vom Bundes-Umweltministerium am Freitag vor Weihnachten zur Stellungnahme an zahlreiche Verbände geschickt wurden. Dies betrifft sowohl den Zeitraum, zu dem das Paket verschickt wurde wie dessen Inhalt. Wieder einmal möchten die Minister zu einem für sie günstigen Zeitpunkt Pflöcke einschlagen, um ein Pro-Fracking- Recht durchzusetzen. Inhaltlich bedeuten die Rechtsänderungsentwürfe nichts anderes als den Versuch, die gefährliche Gasfördermethode auf Kosten der Gesundheit der Menschen und der Umwelt durchzusetzen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU führt dazu aus: „Bereits während der Fußball-Weltmeisterschaft in diesem Jahr haben Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks die Gelegenheit genutzt, unbemerkt von der Öffentlichkeit in einem Eckpunktepapier ihre Pro-Fracking-Politik zur politischen Leitlinie zu erklären. Nun missbrauchen sie das Weihnachtsfest. Während die Menschen Geschenke kaufen, Weihnachtvorbereitungen treffen und auf eine kurze politikfreie Zeit eingestimmt sind, wollen die Minister den Zeitraum nutzen, um Fracking mit möglichst wenig öffentlicher Aufmerksamkeit voranzutreiben.“
Als skandalös empfindet der BBU auch den Inhalt der Rechtsänderungsentwürfe. Oliver Kalusch erklärt dazu: „Nun haben wir es offiziell. Nachdem das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Mitte November veröffentlicht hatte, dass Fracking durch die geplanten Rechtsänderungsentwürfe erlaubt werden soll, wurde dies in den Folgetagen von der Bundes-Umweltministerin heftig dementiert. Doch die nun zur Stellungnahme übersandten Dokumente zeigen, dass nichts von ihren Beteuerungen, es würde sich um ein Fracking- Verbot handeln, wahr ist. Fracking soll in vielen Facetten und mit vielen Tricks erlaubt werden, bis hin zur kommerziellen Förderung.“
So kann Fracking im Sandgestein problemlos auf über 80% der Fläche Deutschlands erfolgen. Einschränkende Bestimmungen, z.B. für Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete, umfassen nur einen kleinen Flächenanteil.
Fracking im Schiefergestein ist in einer Tiefe unterhalb von 3.000 m problemlos auf über 80% der Fläche Deutschlands möglich. Fracking im Schiefergestein in einer Tiefe von 3.000 m bis zur Oberfläche kann erfolgen, wenn dies eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission befürwortet. Dies kann in zwei Stufen erfolgen: In der ersten Stufe kommt es zu Probebohrungen, in der zweiten zur industriellen Förderung. Die Kommission ist dabei so zusammengesetzt, dass kritische Positionen zu Fracking kaum zu erwarten sind. So sind insbesondere Vertreter der Umweltverbände und Bürgerinitiativen nicht als Mitglieder der Kommission vorgesehen.
In dem Hintergrundpapier „Fracking-Gesetz unter der Lupe“ hat die Anti-Fracking- Bewegung bereits jetzt zahlreiche Defizite und Gefahren des Pro-Fracking-Pakets der Ministerien offengelegt (siehe Anlage).
Oliver Kalusch stellt abschließend eine klare Forderung: „Bundes-Umweltministerin Hendricks hat in den letzten Monaten immer wieder betont, sie würde das weltweit strengste Fracking-Recht in Deutschland einführen. Das fordern wir nun von ihr ein. Das weltweit strengste Fracking-Recht existiert in Frankreich. Dort ist die gefährliche Methode des Gasförderns verboten. Wir fordern Frau Hendricks daher auf, ihre Rechtsänderungsentwürfe zurückzunehmen und einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen.“