Fracking-Verbot oder -Ermöglichungsgesetz?

In den am vergangenen Freitag veröffentlichten Eckpunkten von Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks zum Thema Fracking heißt es: Eine Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas „zu wirtschaftlichen Zwecken wird es auf absehbare Zeit nicht geben“. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um eine Fracking-Erlaubnis, denn Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein mittels Fracking werdennur oberhalb von 3000 Metern verboten.


Der Löwenanteil der Schiefergasvorkommen in Deutschland liegt jedochunterhalb von 3000 Metern. Für deren Ausbeutung gibt die neue Regelung also grünes Licht. Und das, obwohl Gabriel und Hendricks in ihrer Erklärung zugeben: „Wir können derzeit beim Fracking in Schiefergestein mangels eigener nationaler Erfahrung die Auswirkungen noch nicht abschätzen.“


Mit der von Wirtschafts- und Umweltministerium vorgelegten Regelung wird Fracking auf großen Teilen des Bundesgebietes erlaubt. Es ist klar ersichtlich, dass sich Gabriel und Hendricks mit ihren Eckpunkten dem Druck der Industrie beugen. Fracking ist jedoch energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten.Stattdessen brauchen wir eine Energieeffizienzoffensive und einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien.