Das US-Energieunternehmen Schuepbach ist mit einer Klage gegen das französische Förderverbot für Schiefergas durch Fracking gescheitert. Der Verfassungsrat sieht nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung keinerlei Anlass, ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 2011 zu kippen. Die Regelungen dienen demnach dem Umweltschutz und damit dem Gemeinwohl. Eine unzulässige Einschränkung des Eigentumsrechts oder der unternehmerischen Freiheit sei nicht zu erkennen, urteilten die Verfassungsrichter in Paris.
Trotz der Entscheidung des Gerichts drohen dem französischen Staat nun aber Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Grund ist die Tatsache, dass Schuepbach von französischen Behörden zunächst Explorationsgenehmigungen für Fracking-Projekte erhalten hatte. Diese wurden erst nach Verabschiedung des neuen Gesetzes im Jahr 2011 widerrufen.
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/international/frankreich-klage-gegen-fracking-verbot-scheitert-/8920714.html