Gemäss § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese
Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei
Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt
jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf
ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im
Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende
Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den
die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation
Oliver
Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Was
als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer
Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur
zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage
der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum
25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz
offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten
Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie
sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht
erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der
Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und
zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht
auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt
darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch
umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur
Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“
Abgabetermin für Stellungnahamen verlängern
Der
BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben
werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von
zwei Monaten zur Äusserung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss
angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf
zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des
Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums.
Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email
informiert werden.“