Weil der deutsche Ableger Naab Energy der Ölfirma Rose Petroleum seine Erkundungslizenz im Jahr 2017 auslaufen ließ, verlor das "Weidener Bündnis gegen Fracking" den Gegner im Namen der Initiative. Die Aktivistinnen kämpften dennoch weiter: Sonja Schumacher, Sprecherin des Bündnisses, startete die Petition "Fracking verbieten" und sammelte dafür rund 250 000 Stimmen. Brigitte Artmann, Grüne Kreisvorsitzende in Marktredwitz sammelte Geld für ein Rechtsgutachten zur Aarhus-Konvention, die der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 2007 unterschrieben hat.
Das Ergebnis liegt nun vor und könnte, wenn die Umweltaktivistinnen Recht haben, Auswirkungen auf Großprojekte in ganz Deutschland haben: "Wir hätten das Gutachten der US-Anwältin Summer Kern, die künftig die Aarhus-Konvention im UN-Sekretariat vertritt, ob seiner Bedeutung auch bei der Bundespressekonferenz in Berlin vorstellen können", erklärt Artmann. "Aber wir haben bewusst den Ausgangsort der Initiative gewählt, weil das von unten nach oben getragen werden muss."
Gravierende Fehler
Die Studie zeige bezüglich der Umsetzung der Aarhus Konvention gravierende Fehler im deutschen Rechtssystem auf:
◘ Etliche Raumordnungsprogramme und Landesentwicklungspläne würden mit Artikel 7 kollidieren, weil Umweltbelange nicht ausreichend berücksichtigt würden,
◘ Das neu verabschiedete Umweltrechtsbehelfsgesetz schließe Einzelpersonen und NGOs im Widerspruch zu Artikel 9, Absatz 3 vom Rechtsweg aus,
◘ Die Lizenzen zur Voruntersuchung für das Fracking würden entgegen Artikel 6 gänzlich ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vergeben,
◘ Selbst Grundeigentümer hätten nur eingeschränkt Zugang zu Gerichten. Nach Artikel 3, Absatz 1 könne aber jede Vertragspartei die Rechtsinitiative
◘ Die Auswirkungen von Fracking erfordern eine grenzüberschreitende Beteiligung, im Fall des Weidener Beckens hätte Tschechien gehört werden müssen.
"Das deutsche Rechtssystem verhindert, dass eine Reihe von Verstößen geltend gemacht werden können", fasst Artmann zusammen. "Der Rechtsrahmen ist punktuell unklar und uneinheitlich." Wer jetzt aber denkt, die Aarhus Konvention könne sofort als Allzweckwaffe gegen jedes missliebige Großprojekt herhalten, unterschätzt die Komplexität konkurrierender Rechtssysteme: "Um den Aarhus-Konvent anzurufen, muss der deutsche Rechtsweg ausgeschöpft sein." Die deutschen Gerichte wiederum könnten gar nicht anders, als nach deutschem Recht zu entscheiden - müssten die Umweltkläger also abblitzen lassen.
"Da die Studie nicht ganz billig war, hoffen wir, dass es bald Präzedenzentscheidungen gibt, die den Umweltverbänden weiterhelfen", erklärt Artmann den langen Marsch durch die Instanzen. "Deutschland hätte seit 2007 lange genug Zeit gehabt, seine Gesetzgebung anzupassen." Die Vermutung der Grünen-Politikerin: "Die Lobbys der Öl- und Energieindustrie wehren sich mit allen Mitteln dagegen." [...]
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