Erdöl- und Erdgasgewinnung Landesamt genehmigt Bewilligungsfeld bei Wendeburg
Das Öl- und Erdgasunternehmen RDG Niedersachsen GmbH darf in einem etwa 10 Quadratkilometer großen Gebiet in den Landkreisen Peine und Gifhorn Erdöl und Erdgas gewinnen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem Unternehmen mit Sitz in Hannover jetzt die entsprechende Bewilligung für das Feld „Wense“ bei Wenburg erteilt.
Wendeburg. Das Öl- und Erdgasunternehmen RDG Niedersachsen GmbH darf künftig in einem etwa 10 Quadratkilometer großen Gebiet in den Landkreisen Peine und Gifhorn Erdöl und Erdgas (Kohlenwasserstoffe) gewinnen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem Unternehmen mit Sitz in Hannover jetzt die entsprechende Bewilligung für das Feld „Wense“ bei Wenburg erteilt. In diesem Gebiet sei bereits in der Vergangenheit Erdöl gefördert worden, erklärte LBEG-Sprecherin Heinke Traeger gestern in einer Pressemitteilung.
Bei der Prüfung des Bewilligungsantrags hat das Landesamt die Stellungnahmen der Landkreise Gifhorn und Peine sowie der Gemeinde Hillerse berücksichtigt. Alle weiteren berührten Samtgemeinden und Gemeinden seien informiert, so Traeger. Mit der Bewilligung habe sich die RDG Niedersachsen lediglich das alleinige Recht gesichert vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 in dem Gebiet Kohlenwasserstoffe fördern zu dürfen. „Damit sind noch keine technischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Bohrungen, verbunden, erläutert Traeger. Erfahrungsgemäß werde das Unternehmen jetzt zunächst Daten über die vorhandene Lagerstätte sammeln und ein detailliertes Konzept für eine mögliche Förderung erstellen.
Für technische Maßnahmen müsste das Unternehmen anschließend konkrete Betriebspläne beim LBEG einreichen.
Am folgenden Prüfungsverfahren würden die betroffenen Gemeinden als Planungsträger und die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (Landkreise als untere Wasserbehörde) beteiligt. Auch Umweltbelange wie beispielsweise Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht fließen in eine solche Entscheidung ein.
„Mit der Bewilligung hat das LBEG dem Unternehmen keine Genehmigung zur Durchführung einer Fracking-Maßnahme erteilt“, stellt Traeger klar. „Das Unternehmen hat keinen Antrag für eine Fracking-Maßnahme gestellt.“ [...]
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