Sie alle lehnen sich seit Jahren gegen die Gasförderung auf, bei der in
besonders großer Tiefe mehrere Gesteinsschichten aufgebrochen werden
müssen. Ihre Haltung: Die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung sind
bei dieser Art der Gasförderung, die es als „Fracking“ in den
Sprachgebrauch geschafft, mehr als unüberschaubar.
Großen Konzernen kann das Fracken allerdings Unmengen an Geld bringen. Deshalb hat die Jagd nach den Claims bereits begonnen. Auch in Thüringen. Der wird aber mit dem neuen Wassergesetz ein Riegel vorgeschoben. „Die sogenannte Länderöffnungsklausel ist auch im Thüringer Umweltministerium die große Herausforderung“, sagt Kromke. Will heißen: Dass das Land selbst entscheidet, was es zulässt und was nicht, musste erst gesetzlich geregelt werden.
Im neuen Entwurf des Wassergesetzes, der in vielen Teilgebieten auch für Unmut sorgt, ist das nach Ansicht der Aktivisten der Fall. Fred Lindner von der BI Fahner Höhe sagt: „Ich bin erleichtert. Das zeigt deutlich, dass der schon verloren hat, der nicht kämpft.“
Gleichwohl ist klar: Bisher ist noch kein Gesetz beschlossen. „Aber wichtig ist, dass die Formulierung getroffen wurde“, so Kromke. Denn wer wolle sich einmal daran wagen, diese wieder herauszulöschen, wenn im Bewusstsein der Landesregierung bekannt ist, dass es nach wie vor große Vorbehalte gegen die Technologie gibt. Das geht aus der aktuellen Fassung der Begründung hervor. Darin heißt es: „In der Bevölkerung bestehen jedoch weiterhin Vorbehalte gegen den Einsatz jeglicher Fracking-Technologie. Dies erfordert über die Bestimmungen der §§ 13a und b WHG hinausgehende landesrechtliche Regelungen.“ Dieser Satz sei der entscheidende, so Kromke, der mit seinen Mitstreitern darauf hofft, dass sich das Thema noch in dieser Legislaturperiode endgültig erledigen könnte.
Gültiger Bescheid existiert für Meiningen
Dann hätten sechs Jahre Protest gegen Fracking ihre Wirkung nicht verfehlt. „2011 sind wir mit unserem Protest gegen die Fracking-Technologie gestartet“, erinnert Kromke. Veranstaltungen, Unterschriftensammlungen, Anträge auf Änderungen des Bundesberggesetzes und unzählige Offene Briefe an Mitglieder der Landesregierung, der Bundesregierung und der Parlamente begleiteten fortan die Tage und Nächte der Engagierten.
In Meiningen schauen sie aktuell dennoch weiter kritisch auf die Entwicklung. Denn es gebe nach wie vor einen gültigen Bescheid für Probebohrungen. „Nach unserer Information ist das Thema zwar vom Tisch, aber wir bleiben dran“, sagen unisono Volker und Ute Heineck von der Bürgerinitiative „Tiefe Geothermie“.[...]
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