EU und Japan wollen Datenaustausch erleichtern

Die EU und Japan haben sich auf "wesentliche Elemente" eines Handelsabkommens verständigt, mit dem auch der Fluss persönlicher Daten weitgehend freigegeben werden soll. Kritiker sprechen von "TTIP mit Stäbchen".


Kurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben sich die EU und Japan am Donnerstag auf Grundzüge eines Freihandelsabkommens geeinigt JEFTA werde "das bedeutendste bilaterale Handelsabkommen sein, das jemals von der EU geschlossen wurde", teilte die Kommission in Brüssel mit. Erstmals werde "ein spezielles Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen" enthalten sein. Öffentliche Dienstleistungen würden vollumfänglich geschützt und ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung in die Übereinkunft aufgenommen. In den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz wollten beide Seiten "höchste Standards" setzen.

Ein zweites Privacy Shield

Auch eine Vereinbarung zum Datentransfer ist im Rahmen von JEFTA vorgesehen. Vor zwei Jahren hatte Handelskommissarin Cecilia Malmstroem noch betont, in Gesprächen über Handelsabkommen nicht über personenbezogene Informationen verhandeln zu wollen. Nun ist mit Japan aber ein Vertrag zum Datenaustausch geplant, wie ihn die EU mit den USA im Rahmen des umstrittenen "Privacy Shield" voriges Jahr abgeschlossen hat. Im Kern will die Kommission Japan damit bescheinigen, dass die dortigen Datenschutzbestimmungen denen in der EU "angemessen" sind.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Japans Premierminister Shinzo Abe gaben dazu eine gemeinsame Erklärung ab. Sie betonen darin "die Bedeutung eines hohen Maßes an Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten als eines Grundrechts und eines zentralen Faktors für das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft". Diese geteilte Ansicht erleichtere unter anderem den "Fluss von Daten in beide Richtungen noch zusätzlich". Mit der EU-Datenschutzreform und dem japanischen Gesetz über den Schutz personenbezogener Informationen von Ende Mai hätten beide Seiten "ihre jeweiligen Systeme noch stärker aneinander angenähert".

"Privatsphäre & Persönlichkeitsrechte"

Die Regeln beruhen nach Lesart der Spitzenpolitiker beider Regionen "vor allem auf einem übergeordneten Recht zum Schutz der Privatsphäre, einem Kernbestand an Persönlichkeitsrechten und der Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch unabhängige Aufsichtsbehörden". Damit böten sich nun "neue Möglichkeiten zur Erleichterung des Datenaustauschs, auch indem gleichzeitig durch beide Seiten ein angemessenes Schutzniveau gefunden wird". In diesem Zusammenhang bekräftigten Juncker und Abe ihre Entschlossenheit, "unsere Anstrengungen weiter zu verstärken", damit bis Anfang 2018 eine entsprechende Übereinkunft abgeschlossen werden könne.

Für die EU und ihre Mitgliedstaaten soll mit der übergeordneten "Wirtschaftspartnerschaft" der Großteil der von EU-Unternehmen zu entrichtenden Zölle beseitigt werden, die sich auf jährlich eine Milliarde Euro belaufen. Malmström sprach von einem gemeinsamen Zeichen, "dass es besser ist, Brücken zu bauen statt Mauern zu errichten".

Investitionsschutz offen

Die Brüsseler Regierungseinrichtung räumte aber auch ein, dass in manchen Kapiteln "noch technische Details geklärt werden müssen". In Bereichen wie dem besonders umkämpften Investitionsschutz sei man sich noch nicht einig. Die EU habe hier ihr reformiertes Schiedsgerichtssystem ins Spiel gebracht. "Weitere Arbeiten" seien ferner etwa bei der "Zusammenarbeit in Regulierungsfragen" nötig. Enthalten sein soll auch ein Kapitel zum Patent- und Urheberrechtsschutz, über das aber noch wenig bekannt ist.

"Das präsentierte Abkommen ist nur ein halbfertiges Haus", monierte der Wirtschaftsexperte der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold. [...]

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